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Familienrecht

Das Familien- und Erbrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen.

Leider kommt es auch in diesem sehr privaten Bereich immer wieder zu Streit, z.B. nach Trennung oder im Todesfall. Das Familien- und Erbrecht enthält die Rechtsnormen, die bestimmen, wie hinsichtlich gemeinsamer Sorge, Unterhalt, Vermögensverteilung oder Erbfolge zu verfahren ist.

In meiner Praxis habe ich ein Augenmerk auf die häufig sehr emotionalen Situationen meiner Mandanten. Mir ist es stets wichtig, dass der Blick auf das Wesentliche erhalten bleibt. Gerade, wenn Kinder betroffen sind, ist weniger oft mehr. Hier gilt der Grundsatz, dass rechtliche Angelegenheiten immer auch im Sinne der zukünftigen Lebensplanung und im Sinne der Förderung der persönlichen Beziehungen gestaltet werden sollten.

Aufgrund der vielen familien- und erbrechtlichen Fragen werden an dieser Stelle nur die häufigsten genannt:

  • Erstellen und Prüfen von Eheverträgen
  • Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Nachehelicher Trennungsunterhalt sowie Unterhalt bei nichtehelicher Partnerschaft
  • Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
  • Scheidung (zum Scheidungsmanager) und Begleitung in allen dabei anfallenden Fragestellungen
  • Sorgerecht, Zugewinn, Versorgungsausgleich

  • Betreuungsrecht
  • Formulierung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Widerruf und Änderung von Testamenten
  • Erbfolge und Erbteil, Ausschlagung der Erbschaft
  • Pflichtanteil

Kontaktieren Sie mich – gerne auch über die kostenlose Erstberatung und Einschätzung Ihres Anliegens!