Direkt zu den Inhalten springen

Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst das

  • Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderungsrecht, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfall- und Pflegeversicherung)
  • als auch Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II), Sozialhilfe, Schwerbehindertenrecht, Kinder- und Jugendhilfe,
  • sowie das Recht der sozialen Förderung (Kindergeld, BAföG, Wohngeld)
  • und das soziale Entschädigungsrecht (Opferentschädigung etc.).

In diesen Bereichen ist in erster Linie die Überprüfung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen Gegenstand meiner Tätigkeit.

Dieses Rechtsgebiet habe ich schon als junger Mensch kennengelernt, denn mein Vater war als Berater im Versicherungsamt ein Spezialist in Renten- und Versorgungsfragen.

Sie sind im Sozialrecht in den meisten Fällen nicht verpflichtet einen Anwalt zu beauftragen, aber anwaltliche Beratung und Vertretung ist häufig sehr ratsam. Nicht selten werden schon im außergerichtlichen Verwaltungsvorverfahren viel zu hohe Hürden aufgestellt, da Behörden nicht selten versuchen auch berechtigten Anliegen und Ansprüchen zu entgehen.

In der Regel sind auch sozialrechtliche Verfahren an Fristen gebunden, und diese muss man unbedingt im Auge behalten. Sollten Sie also aktuell einen Bescheid erhalten haben, gegen den Sie vorgehen wollen, beachten Sie bitte unbedingt die Widerspruchsfrist. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie den Widerspruch innerhalb der Frist evtl. auch nach anwaltlicher Beratung nicht abschließend begründen können, so kann man auch ohne ausführliche Begründung zunächst fristwahrend Widerspruch erheben.

Haben Sie bereits einen Widerspruchsbescheid erhalten, so gilt dasselbe für die dann notwendige Klage. Die in beiden Fällen geltende Monatsfrist ist eine Ausschlussfrist. Danach geht oft nichts mehr. Auch eine an und für sich rechtzeitige Absendung reicht nicht, wenn das Schreiben tatsächlich erst einen Tag später zugestellt wird. Es kommt in meiner Praxis durchaus vor, dass nach kurzfristiger Beauftragung ein Botengang notwendig wird, um die Frist zu wahren.

Nachfolgend ein Überblick der von mir betreuten Rechtsgebiete:

Arbeitslosenrecht

In diesem Bereich stellen sich häufig Fragen nach korrekter Berechnung bzw. Bewilligung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz4) durch die Bundesagentur für Arbeit oder das JobCenter. Derzeit – und das wohl eher aus Sparzwängen als Arbeitsüberlastung - bewilligen die Behörden derart häufig falsch oder auch gar nicht, dass eine Überprüfung eigentlich Pflicht ist. Sofern Sie diese nicht allein zur Gewissheit durchführen können, zögern Sie nicht bis zum letzten Tag zumindest eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Gerade im Bereich des Arbeitslosengeldes II sind noch viele Fragen unbeantwortet, sodass zur endgültigen Klärung oftmals die Klage der einzig mögliche Weg ist. Beispiele seien hier die oft nicht korrekt angesetzten Kosten der Unterkunft oder die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft, wo tatsächlich keine ist.

Bei der Arbeitslosenversicherung, die im Allgemeinen nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ins Spiel kommt, wird oft fälschlich eine Sperrzeit diskutiert. Wollen Sie sich dann beruflich umorientieren und eine berufliche Förderung (z.B. Umschulung oder Überbrückungsgeld ) in Anspruch nehmen, geht es häufig ebenso steinig weiter.

Nicht selten werden auch angeblich zu Unrecht erbrachte Leistungen zügig zurückgefordert, obwohl Sie diese im Vertrauen darauf angenommen haben, dass die Bewilligung korrekt war. Das Gesetz sieht hier einige sog. Vertrauensschutztatbestände vor.

Rentenversicherung

In meiner Praxis habe ich nur selten erlebt, dass ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente glatt bewilligt wurde. Widerspruch und Klage sind in diesen Verfahren üblich. Oftmals entscheiden dann Ärzte oder Sachverständige nach ihren Einschätzungen über den Fall. Nicht selten sind diese Einschätzungen aber nur dürftig bis gar nicht begründet. Das Sachverständigengutachten birgt oft nicht wenige Schwachpunkte, die es aufzudecken gilt.

Auch bei weitem nicht jede Alters- und Hinterbliebenenrente ist korrekt berechnet. Und im Rahmen einer Scheidung sind nicht selten rentenversicherungsrechtliche Fragen zu klären, die weit jenseits von dem in den meisten Fällen von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich liegen. 

Unfallversicherung

Die gesetzlichen Unfallversicherungen werden in Anspruch genommen, wenn nach einem Arbeitsunfall soziale Leistungen notwendig werden. Häufig gestritten wird auch über die Frage, ob eine Verletzung auf dem Weg zur oder von der Arbeit eingetreten ist. Oft muss dann eine Verletztenrente beantragt werden. Auch Ansprüche auslösende Berufskrankheiten sind nicht selten.

Manchmal entscheiden schon Details über das Verfahren. Unbedachte Sachverhaltsschilderungen können dabei zu erheblichen Problemen bei der Beantragung und Bewilligung führen.

Frühzeitige anwaltliche Begleitung ist daher dringend anzuraten.

Rechtliche Probleme sind in diesem Sozialversicherungszweig in vielerlei Weise möglich. Beispielsweise geht es in zahlreichen Fällen um eine Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Fraglich ist auch oft, ob es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt. Die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sind überaus kompliziert, so dass sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes empfiehlt.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe greift, wenn sich Menschen in wirtschaftlicher Notlage befinden, die sie durch eigene Mittel nicht beheben können, bspw. bei einer Behinderung oder Krankheit, die zu Erwerbsunfähigkeit führt.

Auch hier gilt, dass selten allumfassend bewilligt wird und immer wieder einzelne Kosten ausgespart werden.

Nicht selten werden nach gewährter Hilfe zum Lebensunterhalt nun auch Kinder auf Elternunterhalt in Anspruch genommen. Oder das gemeinsame Haus dient dem Amt zur Refinanzierung der für einen Ehegatten notwendig gewordenen Pflege.

Und auch wenn Sie schon vieles per Schenkung weitergegeben haben, werden diese Schenkungen zunehmend widerrufen und das Geschenkte zurückgefordert. Ist das Geschenk nicht mehr vorhanden, wird es erst richtig kompliziert.

Schwerbehindertenrecht

Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent gemindert sind. Als zumindest teilweise Kompensierung sieht das Gesetz viele Ansprüche auf Teilhabe und/oder Rehabilitation vor.

Streitpunkt ist immer wieder der Grad der Behinderung, welcher über den einen oder anderen Nachteilsausgleich entscheidet, bspw. das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis, welches zum Parken auf entsprechenden Flächen berechtigt.

Die korrekte Berechnung des GdB hängt von vielerlei Faktoren ab, denn häufig führt nicht allein eine Erkrankung zu einer Behinderung und eine Wertung sämtlicher Umstände ist notwendig.

Kontaktieren Sie mich – gerne auch über die kostenlose Erstanfrage zur Einschätzung Ihres Anliegens!