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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrsunfallrecht, also der zivilrechtlichen Behandlung von Unfallsachen, das

  • Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
  • Führerschein- und Fahrerlaubnisrecht
  • Kauf- und Leasingrecht, Gewährleistungsrecht

Jedes Feld für sich verlangt nach speziellen Sachkenntnissen und entsprechendes Fachwissen. Dieses Wissen habe ich in meiner fast 20-jährigen Praxis erlangt, manchmal natürlich auch durch eigene Betroffenheit.

Es gilt zunächst Ruhe zu bewahren und genau zu überlegen, was zu tun ist. Erfahrungsgemäß sollte zeitnah eine rechtliche Beratung eingeholt werden.

Selbst wenn bei einem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden aufgrund des Verschuldens ihres Versicherungsnehmers anstandslos regulieren will, werden häufig entscheidende Handlungsalternativen verschwiegen. Welche Versicherung würde Sie  darauf hinweisen, dass Sie ihr Fahrzeug unter bestimmten Umständen (sog. 130%-Regel) bis weit über die Kosten der Wiederbeschaffung auch reparieren lassen können?

Stattdessen würden Sie mit eben diesem Wiederbeschaffungswert viel zu niedrig entschädigt.

Welche Behörde würde Sie über ihre Fehler bei der Nichteinhaltung bestimmter Formen und Fristen informieren? Wird ein Bußgeldbescheid aber erst einmal rechtskräftig, können Sie wegen Verfahrensfehlern keine Einstellung des Verfahrens mehr erreichen.

Ich kann Sie dabei unterstützen, dass Ihnen in einem solchen Fall keine Nachteile in rechtlicher oder finanzieller Hinsicht entstehen.

Kontaktieren Sie mich – gerne auch über die kostenlose Erstberatung und Einschätzung Ihres Anliegens!