Die Erstanfrage soll dazu dienen, Ihnen eine erste Einschätzung Ihres konkreten Anliegens und eine Information über die aufgrund des mitgeteilten Sachverhalts voraussichtlich entstehenden Kosten zu geben. Rein hypothetische Fragestellungen oder allgemein gehaltene Anfragen zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet. Ihre Daten werden verschlüsselt übermittelt und selbstverständlich Dritten nicht zugänglich gemacht. Als Rechtsanwalt unterliege ich, wie auch Mitarbeiter, der Schweigepflicht.
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