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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht schützt die Interessen der Arbeitnehmer. Es ist regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bevor es zu gerichtlichen Streitigkeiten kommt, ist immer zu prüfen, ob nicht auch außergerichtlich eine für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wirtschaftlich und persönlich vertretbare Lösung gefunden werden kann. Gerade bei Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten gilt oft der Grundsatz, dass jede Partei die eigenen Kosten zu tragen hat.

Ich berate und vertrete Sie gerne in folgenden Angelegenheiten des Arbeitsrechts:

Arbeitsvertrag

  • Entwurf, spezielle Formulierung oder Erstellen eines Muster-Arbeitsvertrages
  • Befristungen oder unbefristete Arbeitsverträge, Betriebsübergang, Arbeitnehmerüberlassung Kündigungsfristen
  • Fragen zu Arbeitszeit, Probezeit, Krankheit, Urlaub

Abmahnung bzw. Kündigung

  • Einschätzung der jeweiligen Prozessrisiken
  • Gestaltung der notwendigen Schreiben oder auch eines Aufhebungsvertrages
  • Prozessführung nach fristloser bzw. außerordentlicher Kündigung oder ordentlicher Kündigung

Abfindung bzw. Aufhebungsvertrag

  • Muster eines Aufhebungsvertrages
  • Berechnung der Abfindung, Steuer, Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
  • Überprüfung des Zeugnisses

Einstellung, Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen

  • Stellenausschreibung und Einstellung
  • Gratifikation, Versetzung
  • Mobbing, Belästigung oder Videoüberwachung

Die Bedingungen am Arbeitsplatz können sehr unterschiedlich sein. Ich helfe Ihnen dabei festzustellen, ob diese auch hingenommen werden müssen.

Kontaktieren Sie mich – gerne auch über die kostenlose Erstberatung und Einschätzung Ihres Anliegens!