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Anspruch auf Kita-Platz: 23.000 € Schadensersatz bei fehlendem Angebot

Kinder haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Für den Träger der Jugendhilfe existiert die Amtspflicht jedem anspruchsberechtigten Kind einen angemessenen Platz nachzuweisen. Nachdem ein solcher Platz nicht angeboten wurde, hat das OLG Frankfurt einer Mutter für ihren Verdienstausfall rund 23.000 € Schadensersatz zugesprochen.

Diese Pflicht bestehe auch nicht etwa nur im Rahmen der vorhandenen, von den Gemeinden geschaffenen Kapazitäten, sondern der beklagte Landkreis sei aufgrund seiner Gesamtverantwortung gehalten, eine ausreichende Anzahl von Betreuungsplätzen selbst zu schaffen oder durch geeignete Dritte bereitzustellen.

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