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Erziehungshilfe hat Vorrang vor Umgangskürzung, wenn Elternkonflikte das Kind belasten

Die Eindämmung schwerer Elternkonflikte geschieht nicht durch Verkürzung des Umgangsrechts, sondern durch Stärkung der elterlichen Kommunikationsfähigkeit. Die Bedürfnisse des umgangsberechtigten Kindes sind dabei entscheidend.

So ist eine Untersagung an beide Kindeseltern möglich, Umgangsfragen gegenüber den Kindern oder gegenüber dem anderen Elternteil zu thematisieren.

Ferner kann das Gericht die Eltern verpflichten, jegliche Probleme oder Änderungswünsche zum Umgangsrecht mit dem Jugendamt zu besprechen.

Auch Auflagen, einen Antrag auf Erziehungshilfe zu stellen, sind möglich.

Aus meiner Sicht geht es damit in die richtige Richtung, denn zunächst schlugen Jugendamt und Verfahrensbeistand natürlich eine sinnlose Beschränkung des Umgangsrechts vor. Als sei es einem manipulativen Elternteil nicht innerhalb von Minuten möglich, dem Kind die entscheidenden Signale zu senden.

Noch viel mehr wäre es zu begrüßen, wenn das Gericht den Beteiligten auch die Möglichkeit eröffnen würde, die Probleme verpflichtend mit nichtstaatlicher Hilfe zu lösen. Denn wenn Gerichte erkennen, dass Jugendämter und Verfahrensbeistände alles andere als in erster Linie am Kindeswohl orientiert sind, fragt man sich schon, warum dieselben Richterinnen und Richter überhaupt noch wert auf deren Einschätzungen legen. Die nächste Kompetenzüberschreitung ist vorprogrammiert. Schade um den guten Ansatz.

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