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Missverständnisse bei der Coronaschutzverordnung

Überall ist zu lesen, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen in NRW auch im privaten Bereich, also den eigenen vier Wänden, gelten. Ein Irrtum.

Die neue Coronaschutzverordnung (hier nachzulesen) betrifft allein den öffentlichen Raum, nämlich alles außerhalb von Privatwohnungen (s. § 1 Abs. 5), wie auch schon die früheren Verordnungen.

Die Verordnung verbietet Ihnen nicht Freunde einzuladen. Sie verlangt auch nicht bereits beim zweiten Freund aus dem dritten Haushalt innezuhalten.

In Pressekonferenzen oder in den Medien werden Sie bemekt haben, dass Treffen mit nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten stattfinden "sollen". Dies stellt nur eine Empfehlung, ein Handlungsgebot, aber kein Verbot dar.

Auch in der Öffentlichkeit können sich mehr als zwei Personen bzw. Haushalte begegnen, solange der Mindestabstand gewahrt bleibt.

Die Verordnung spricht in § 2 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz von "Zusammentreffen" von Personen im öffentlichen Raum, die nur zulässig sind, wenn nach den nachfolgenden Regelungen in § 2 Abs. 2 der Mindestabstand unterschritten werden darf. Gemeint sind also Treffen ohne Einhaltung des Mindestabstandes. Umkehrschluss ist, dass unter Einhaltung des Mindestabstandes auch mehr als zwei Hausstände zusammenkommen können. Der zweite Halbsatz bezieht sich schon nicht mehr auf diese Konstellation, sondern verweist auf "andere Vorschriften" der Verordnung. Man könnte beim zweiten Halbsatz aber den Eindruck bekommen, dass jegliche in den nachfolgenden Vorschriften nicht geregelten Kontakte gleich welcher Art verboten sind. Auch das ist Unsinn.

Einem Plausch in der Öffentlichkeit mit drei oder mehr Personen unter Einhaltung des Mindestabstandes steht die Verordnung also nicht entgegen. In der Privatwohnung gilt sie schlicht nicht.

Man mag sich fragen, warum das nicht auch genau so kommuniziert wird? Viele Jounalisten kannten bislang schon den Unterschied zwischen Gebot und Verbot nicht, bemerkten noch nicht einmal, dass private Räume gar nicht erfasst sind. Die Politik schaut zu. Warum sollte sie die Missverständnisse auch aufklären? In dieser Zeit ist jeder ausgefallene Kontakt wüschenswert, auch wenn er gar nicht hätte ausfallen müssen. Dabei sollen Lockerungen über Weihnachten als verständnisvolles Geschenk wirken, das es aber überhaupt nicht ist. Freunde und Familie im privaten Bereich zu treffen, war weder früher noch ist es aktuell verboten. Man nutzt die bestehende Unsicherheit aufgrund schwierig formulierter Verordnungen. Gebotene und sachgerechte Aufklärung sieht anders aus.

Natürlich sollten Kontakte derzeit reduziert werden. Aber es muss auch niemand ein schlechtes Gewissen haben, weil er gerade mit mehr als einer weiteren Person in der Öffentlichkeit spricht, solange der Abstand gewahrt ist. Und natürlich sollte auch in den eigenen vier Wänden kein fröhlicher Wechsel der Besucher mit Handklatsch stattfinden. Die Verordnung verbietet es nicht, aber nur weil etwas nicht verboten ist, muss man es auch nicht forcieren. Das Gebot der Reduzierung ist nachvollziehbar.

Letztlich ist es Ihre Verantwortung, in erster Linie Ihren Mitmenschen gegenüber, und es wäre eine weitere Auszeichnung für unsere Stadt, wenn wir die nach wie vor vergleichsweise niedrige Ansteckungsrate beibehalten könnten.Vielleicht sogar die ersten in NRW sind, die wieder unter die magischen Zahlen 50 und 35 rutschen. Aber glauben Sie jetzt nicht, dass dadurch automatisch Lockerungen eintreten würden. Das Land führt nun Regie. Die Allgemeinverfügungen der Kreise und Städte mit abgestufter Reaktion sind längst aufgehoben. Momentan darf die Stadt noch regeln, wo und wie lange Sie ihre Maske zu tragen haben....